Abwassergebühren

Wer Abwasser produziert, muss dafür die Kosten tragen. So verlangt es das eidgenössische Gewässerschutzgesetz. Der Bau, Betrieb, Unterhalt und Ersatz der Abwasseranlagen wird in Basel deshalb mit Gebühren finanziert. Gebührenpflichtig sind das in die Kanalisation eingeleitete schmutzige Wasser aber auch die Ableitung von Regenwasser in die Kanalisation.

In der Stadt Basel teilen sich die Gebühren für Abwasser folgendermassen auf:

Reinigungsgebühr

Die Reinigungsgebühr beträgt 1.20 Franken pro Kubikmeter. Sie entschädigt die Reinigung des Abwassers und wird genutzt für die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Basel sowie für die in der Verwaltung anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Abwasserreinigung. Die Gebühr wird anhand der bezogenen oder entnommenen Menge Wasser erhoben. Das direkt aus dem Grundwasser oder Gewässern bezogene und das Dachwasser bei einer Regenwassernutzung wird ebenfalls eingerechnet.

Ableitungsgebühr

Die Ableitungsgebühr vergütet Betrieb, Unterhalt, Erneuerung und Amortisation des städtischen Kanalisationsnetzes. Sie ist aufgeteilt in:

  • eine Gebühr für die Ableitung des Schmutzwassers (0.75 Franken pro Kubikmeter). Wie die Reinigungsgebühr wird diese Gebühr über die bezogene oder entnommene Menge Wasser erhoben.
  • eine Gebühr für die Ableitung des Regenwassers (0.90 Franken pro Quadratmeter). Diese wird erhoben über die an die Kanalisation angeschlossenen, versiegelten Flächen bzw. über die von diesen Flächen in die Kanalisation eingeleitete Regenmenge.

Seit 2002 sind die Abwassergebühren in Basel unverändert.

Weitere Unterlagen: