In der Neubadstrasse soll während den Schulwegzeiten Tempo 30 gelten

Die Neubadstrasse soll für Kindergarten- und Primarschulkinder sicherer werden. Auf dem Abschnitt zwischen der Verzweigung Laupenring und der Verzweigung Bernerring soll deshalb künftig während den Schulwegzeiten Tempo 30 gelten. Von der erhöhten Verkehrssicherheit profitieren insbesondere auch die übrigen Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende. Der Abschnitt der Neubadstrasse ist Bestandteil des Konzepts zur weiteren Umsetzung von Tempo 30 in Basel, das der Grosse Rat Anfang 2013 beschlossen hat.

Die Neubadstrasse soll für Kindergarten- und Primarschulkinder sicherer werden. Auf dem Abschnitt zwischen der Verzweigung Laupenring und der Verzweigung Bernerring soll deshalb künftig während den Schulwegzeiten Tempo 30 gelten. Von der erhöhten Verkehrssicherheit profitieren insbesondere auch die übrigen Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende. Der Abschnitt der Neubadstrasse ist Bestandteil des Konzepts zur weiteren Umsetzung von Tempo 30 in Basel, das der Grosse Rat Anfang 2013 beschlossen hat.

Tempo 30-Zonen tragen wesentlich dazu bei, dass die Verkehrssicherheit in Wohnquartieren steigt und die Lärmbelastung zurückgeht. Deshalb hat der Grosse Rat Anfang 2013 beschlossen, die Tempo 30-Zonen in Basel zu erweitern. Der Beschluss sieht nebst klassischen Tempo 30-Zonen auch Tempo 30-Strecken vor, auf denen nur temporär – also an bestimmten Tagen und zu bestimmten Tageszeiten – Tempo 30 gilt. Diese temporären Tempo 30-Strecken dienen dem gezielten Schutz von schwachen Verkehrsteilnehmenden, zu denen insbesondere  Kindergarten- und Schulkinder gehören. Im Gundeldingerrain, in der Grenzacherstrasse und in der Strassburger­allee bestehen bereits solche temporären Tempo 30-Strecken.

Bei der Neubadstrasse befindet sich der Primarschul-Standort Neubad mit drei Schulhäusern und vier Kindergärten. Das Bau- und Verkehrsdepartement hat den Strassenabschnitt zwischen der Verzweigung Laupenring und der Verzweigung Bernerring  eingehend geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass eine temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu Gunsten der Kindergartenkinder und der Schülerinnen und Schüler sinnvoll ist und sich der Strassenabschnitt für die Umsetzung eignet. Eine Tempo 30-Signalisation während der Schulwegzeiten erhöht die Verkehrssicherheit für die rund 680 Kinder, die am genannten Standort in die Primarschule oder in den Kindergarten gehen, sowie für die Kinder, die andere Bildungs- und Betreu­ungs­einrichtungen in der Nähe besuchen.

Während des vorgesehenen Tempo 30-Betriebs zu den Schulwegzeiten profitieren insbesondere auch alle anderen Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende von einer erhöhten Verkehrssicherheit und einer verkehrsberuhigten Situation auf diesem Strassenabschnitt.

Die Verfügung zur Einführung von Tempo 30 während den Schulwegzeiten im genannten Abschnitt der Neubadstrasse wird am Samstag, 21. Oktober 2017, im Kantonsblatt publiziert. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich bis Sommer 2018. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vorgängig mit einem Infoflyer informiert.

nach oben