Vernehmlassung zur künftigen Parkplatzpolitik: Regierungsrat möchte private Quartierparkings fördern und Preise für Parkkarten anpassen

Der Regierungsrat schickt seinen Vorschlag für eine Anpassung der Parkplatzpolitik in die Vernehmlassung. Ziel ist es, die Auslastung der Strassenparkplätze in allen Quartieren auf höchstens 90 bis 95 Prozent zu senken. Heute liegt die Auslastung vor allem in den dicht bewohnten Quartieren abends teilweise bei über 100 Prozent. Dank der angestrebten tieferen Auslastung wird der Parksuchverkehr reduziert. Um das Ziel zu erreichen, möchte der Regierungsrat private Quartierparkings fördern und die Parkkartenpreise im Strassenraum erhöhen.

Seit 2016 ist die Parkraumbewirtschaftung in Basel-Stadt vollständig umgesetzt. Die im Sommer 2017 veröffentlichten Resultate der Wirkungskontrolle zeigen, dass die Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum leicht zurückging. Anwohnerinnen und Anwohner finden heute einfacher einen Parkplatz als früher. Allerdings liegt die Auslastung von Parkplätzen in dicht bewohnten Quartieren abends nach wie vor über 100 Prozent – das heisst, dass dort zeitweise mehr Fahrzeuge abgestellt sind, als Parkplätze zur Verfügung stehen. Derweil sind private Parkplätze nicht besonders gut ausgelastet und können kaum rentabel bewirtschaftet werden. Deshalb wird bei neuen Wohnüberbauungen auch häufig auf die Erstellung von privaten Parkplätzen verzichtet. Dies erhöht wiederum die Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Strassenraum und zieht mehr Parksuchverkehr nach sich, was die Lebensqualität in den Wohnquartieren negativ beeinflusst.

Um diese Situation zu verbessern, hat sich der Regierungsrat das Ziel gesetzt, die Auslastung von Strassenparkplätzen auf 90 bis 95 Prozent zu senken – künftig soll also jeder zehnte bis 20. Parkplatz frei sein. Damit wird sichergestellt, dass jede Autofahrerin und jeder Autofahrer in angemessener Frist einen Parkplatz findet, was den Parksuchverkehr reduziert und die Aufenthaltsqualität erhöht.

Der Platz für Parkplätze im öffentlichen Strassenraum ist beschränkt. Unter anderem aufgrund immer grösserer Fahrzeuge und erhöhter Sicherheitsanforderungen beansprucht der Verkehr immer mehr Platz. Das verunmöglicht einerseits weitgehend das Einrichten von zusätzlichen Parkplätzen und führt anderseits immer wieder zum Abbau bestehender Parkplätze auf Allmend. Die Anzahl Parkplätze im öffentlichen Raum kann entsprechend kaum erhöht werden.

Um die heutige hohe Auslastung der Parkplätze zu mindern, möchte der Regierungsrat zusätzliche private Quartierparkings für Anwohnerinnen und Anwohner fördern. Damit künftig mehr Quartierparkings geplant und gebaut werden als bisher, braucht es neben finanzieller Förderung auch rechtliche Anpassungen: Quartierparkings sollen neu nicht mehr ausschliesslich den Anwohnenden zur Verfügung stehen. Ausserdem sollen neue Parkplätze in einem Quartierparking nur noch dort vollständig durch die Aufhebung von Parkplätzen im Strassenraum kompensiert werden müssen, wo die Auslastung der Parkplätze nicht zu hoch ist.

Um eine Reduktion der Nachfrage nach Parkplätzen im öffentlichen Strassenraum zu erreichen, will der Regierungsrat die Preise für Parkkartenerhöhen. Er plant, den Preis für eine Anwohnerparkkarte neu auf 284 Franken pro Jahr festzulegen (bisher 140 Franken). Zum Vergleich: In Zürich kostet eine Anwohnerparkkarte 300 Franken pro Jahr, in Luzern sind es 600 Franken. Der heutige Preis für die Anwohnerparkkarte liegt somit deutlich unter dem Preisniveau vergleichbarer Schweizer Städte. Eine Pendlerparkkarte soll neu 860 Franken pro Jahr kosten (bisher 700 Franken) und eine Besucherparkkarte 12 Franken pro Tag (bisher 10 Franken). Die Hälfte der Mehreinnahmen aus diesen Gebührenerhöhungen möchte der Regierungsrat dem Pendlerfonds zur finanziellen Förderung von Quartierparkings zuweisen. Die Einnahmen des Fonds erhöhen sich damit um gut 1 Million Franken auf rund 3.5 bis 4 Millionen Franken pro Jahr. Die übrigen Mehreinnahmen gehen in die Staatskasse, da auch mit der Gebührenerhöhung die Einnahmen aus den Parkkarten die Kosten der Strassenparkplätze bei Weitem nicht decken.

Die Vorschläge des Regierungsrates machen Anpassungen des Bau- und Planungsgesetzes, des Umweltschutzgesetzes und der Parkraumbewirtschaftungsverordnung notwendig. Vom 15. März bis zum 31. Mai 2018 führt der Regierungsrat eine öffentliche Vernehmlassung zu seinen Vorschlägen durch.

Hinweise:

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Webseite des Regierungsrates zu finden: http://www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen.html

Die Ergebnisse der Wirkungskontrolle zur Parkraumbewirtschaftung wurden im August 2017 kommuniziert und sind auf der Website des Amts für Mobilität zu finden: http://www.mobilitaet.bs.ch/motorfahrzeuge/parkraumbewirtschaftung.html

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