20 Pflüge und Pikettdienst für Winterdienst auf dem Trottoir beantragt

Für die Schneeräumung der Basler Trottoirs beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat jährlich wiederkehrend 760’000 Franken sowie einmalige Investitionen von 1,2 Millionen Franken. Er kommt damit einem Auftrag des Grossen Rats nach. Nach einem Schneefall sollen tagsüber sämtliche Basler Trottoirs innerhalb von fünf Stunden geräumt sein. Schneit es in der Nacht, würde mit der Schneeräumung um sieben Uhr morgens begonnen. Die Kosten für den notwendigen Pikettdienst mit externem Personal fallen an, unabhängig davon, ob es in einem Jahr tatsächlich schneit oder nicht.

Zur Erfüllung der Motion Jérôme Thiriet und Konsorten betreffend «Winterdienst auf Trottoirs ist Staatsaufgabe!» soll der Winterdienst auf Trottoirs in der Stadt Basel künftig durch die öffentliche Hand erledigt werden. Nach einem Schneefall oder bei Eisglätte sollen tagsüber sämtliche Basler Trottoirs innerhalb von fünf Stunden geräumt sein. Schneit oder gefriert es in der Nacht, würde mit der Räumung um sieben Uhr morgens begonnen. Die Räumung nimmt mehr Zeit in Anspruch, wenn es sehr viel schneit oder wenn nasser Schnee rasch gefriert. Auch bei länger anhaltendem Schneefall dauert es länger, bis Strassen, Plätze und Trottoirs geräumt sind. In den vergangenen fünf Jahren kam dies jedoch kaum vor. In den letzten fünf Jahren lag im Durchschnitt an weniger als zwei Tagen pro Jahr Schnee in Basel. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend infolge der Klimaveränderung in den nächsten Jahren fortsetzen wird.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für den Winterdienst auf den Basler Trottoirs jährlich wiederkehrend 760’000 Franken sowie 1,2 Millionen Franken für die einmalige Anschaffung von zwanzig Pflügen und Streumaschinen. Im Gegensatz zur bisherigen Räumung der Trottoirs von Hand durch Private, soll das Tiefbauamt den Schnee mit entsprechend ausgerüsteten Wischmaschinen räumen. Da bereits viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiefbauamts für den Winterdienst auf den Strassen und ÖV-Haltestellen im Einsatz sind, ist für die Räumung der Trottoirs zusätzliches, externes Personal notwendig. Die Kosten für den notwendigen Pikettdienst mit externem Personal fallen an, unabhängig davon, ob es in einem Jahr tatsächlich schneit oder nicht. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat weiter eine Anpassung des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes. Demgemäss wird die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf den Trottoirs Sache der Gemeinden. Riehen und Bettingen können so eigenständig entscheiden, ob sie die Anstösserinnen und Anstössern zum Winterdienst auf den Trottoirs verpflichten möchten oder die Gemeinde dies übernimmt.

Hausbesitzende müssen Trottoirs vorerst weiterhin begehbar halten
Bis der Grosse Rat über die Vorlage entschieden hat und die notwendigen Beschaffungen gemacht sind, müssen Hausbesitzerinnen und -besitzer Trottoirs weiterhin selber von Schnee und Eis befreien.

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